In der jüngeren Vergangenheit gab es Meldungen in den Medien, dass bei Verbrauchern, die seit dem 2.11.2002 neue Kreditverträge im Immobilienbereich abgeschlossen haben, seitens der Banken fehlerhaft formulierte Widerrufsbelehrungen aufgetreten sind. Diese können unwirksam sein, denn der BGH hat zu diesen „Widerrufbelehrungen“ stringente Formulierungserfordernisse erlassen.
Lt. einer Erhebung der Verbraucherzentrale Hamburg, die rund 300 Verträge geprüft hat, sind mehr als zwei Drittel der Widerrufsbelehrungen falsch.
Dies trifft wohl auf viele Kreditinstitute zu, z.B. die ING-Diba, Deutsche Bank, Commerzbank, Postbank, Sparkassen, Volksbanken, Sparda-Banken, Bausparkassen und Lebensversicherer zu.
Bei unwirksamer Widerrufsklausel ist das Darlehen komplett rückabzuwickeln, so dass man ggf. Tausende von Euros einsparen kann, da dann der aktuelle Zinssatz anzuwenden ist.
Dazu muß man natürlich seine Rechte bei den Banken geltend machen. Am besten eignet sich dazu die juristische Prüfung und Stellungnahme durch einen kompetenten Rechtsanwalt.
Auch die Verbraucherzentralen bieten juristische Unterstützung (für pauschal 60 Euro) an, aber die Terminpläne dort sind mehr als voll.
Mein Tipp: Prüfen Sie Ihre seit dem 2.11.2002 abgeschlossenen Immobilienkreditverträge – es könnte sich lohnen.
Ihr Gerd Adler
Unabhängiger Unternehmens- und Finanzberater für den Mittelstand