Aktuelles zum Thema „Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen“

In meinem Beitrag vom 25.8.204 habe ich bereits auf mögliche juristische Konsequenzen aus fehlerhaften Widerrufsbelehrungen von Kreditinstituten bei Immobilienkrediten von Privatpersonen hingewiesen.

Die Behandlung entsprechender Fälle mit betroffenen Banken hat gezeigt, dass man sich dort dieses Themas inzwischen intern intensiv gewidmet hat – schließlich ist man sich dort bewusst, dass es sich in der Summe bundesweit um Beträge im Milliarden-EUR-Bereich handelt, wenn sich alle Berechtigten auf die Möglichkeiten einer Rückabwicklung ihrer Kredite seit 2002 berufen.

Von einer regionalen Sparkasse war zu hören, dass bislang lediglich nur ein Bruchteil der Berechtigten ihre Ansprüche bei dem Institut angemeldet haben.

Als Kompromiss wird in aller Regel die Fälligstellung des Kredites zum heutigen Tag angeboten, wobei das Kreditinstitut die Vorfälligkeitsentschädigung übernimmt und eine neue Vereinbarung bis zur Endlaufzeit (mit aktuellen Konditionen) getroffen wird.
Die Geltendmachung weiterer Forderungen (Rückabwicklung bis zum Datum des ursprünglichen Kreditvertrages) überlässt man i.d.R. dem Kreditnehmer nur über eine Klage, die natürlich langwierig sein kann.

So hat man aber die Möglichkeit, die aktuelle Zinssituation zu nutzen, so dass man – wie in zwei aktuellen Fällen – das ursprünglich mit 4,25% zu verzinsende Darlehn nunmehr mit 2% erhält, eine Ersparnis von mehreren tausend EUR.
In einem zweiten Fall gab es statt der bisherigen 3,99% nunmehr eine Neukondition von 1,59%!

Also: Nehmen Sie Ihre Rechte wahr, selbst wenn es in der Summe lediglich auf einen Kompromiss mit Ihrem Kreditinstitut hinaus laufen sollte.

Ihr Gerd Adler

Unabhängiger Unternehmens- und Finanzberater für den Mittelstand